Small Grants Programme

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Das Small Grants Programme der DGA

Die Deutsche Gesellschaft für Asienkunde e.V. fördert regelmäßig kleinere wissenschaftliche Vorhaben und andere förderfähige Aktivitäten ihrer Mitglieder bis zu einer maximalen Summe von jeweils 1.000€.

Anträge auf Förderung können ab sofort bis 15.09.2024 per Webformular in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt anonymisiert durch die wissenschaftlichen Beiräte und den Vorstand. Die Bewilligungen erfolgen zum 30.11.2024; die bewilligten Mittel stehen erfolgreichen Antragsteller:innen dann bis zum 15.11.2025 zum Abruf zur Verfügung.

Wichtigste Eckdaten

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der DGA nach einer kontinuierlichen Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren.
  • Gefördert werden individuelle akademische Aktivitäten im Einklang mit dem Vereinszweck; insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) Aktivitäten

Gefördert werden

  1. zur Sammlung, Erhebung, Analyse oder Präsentation von Forschungsdaten,
  2. zur Beschaffung von Daten oder für den Zugang zu Quellen,
  3. zur Organisation von Konferenzen und Panels auf internationalen Konferenzen,
  4. zur Exploration von Forschungsthemen und internationalen Forschungskooperationen,
  5. zur Präsentation von Forschungsergebnissen auf internationalen Konferenzen,
  6. zur professionellen Übersetzung eigener Werke zur Publikation in asiatischen Sprachen,
  7. zum Wissenstransfer in die allgemeine Öffentlichkeit.

Von der Förderung ausgeschlossen

Der Ankauf von Literatur, Arbeitsmaterialien, Software etc.; Vervielfältigungs- und Fotokopierkosten; Publikationsgebühren (processing fees), Freikauf von Publikationen für Open Access, Übersetzungen und Copy Editing eigener Publikationen in nicht-asiatische Sprachen, Lehre oder Lehrvertretung, Honorierung von Interviewpartner:innen etc.

Antrag auf einen Small Grant der DGA

Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrags, nimmt aber keine formale oder inhaltliche Prüfung vor. Die Geschäftsstelle ist nicht befugt, Mitglieder in Fragen der Antragstellung zu beraten.